Lexikon der Baufinanzierung
Finanzierungsmöglichkeiten
Die wohl meistgenutzten Finanzierungsmöglichkeiten sind der Bausparvertrag sowie das Hypothekendarlehen.
Bausparvertrag
Beim
Bausparvertrag handelt es sich um einen Darlehensvorvertrag, bei dem die
Bausparsumme festgelegt ist. Nach Erreichen der notwendigen Bewertungszahl
(legt die Zuteilungsreihenfolge fest und zeigt die Dauer und Höhe der
Sparleistung an) der Mindestansparsumme von 40-50 % (je nach Institut) der
Bausparsumme haben Sie einen Rechtsanspruch auf ein Bauspardarlehen, das in
der Regel zinsgünstig ist.
Hypothekendarlehen
Beim
Hypothekendarlehen entscheiden Sie über die gewünschte Summe und belasten damit
Ihr Grundstück/Immobilie. Berücksichtigen Sie hierbei, dass die verschiedenen
Anbieter maximale Beleihungsgrenzen haben. Diese können zwischen 60 % und 80 %
des Kaufpreises der Immobilie liegen. Die Belastung Ihres Grundstücks/Immobilie
wird zu Gunsten des Kreditgebers im Grundbuch eingetragen. Hierfür fallen
weitere Kosten (Eintragung im Grundbuchamt und Notar) an.
Begriffe in der Baufinanzierung
Ablösung
Ein
bestehender Kredit wird durch einen neuen Kredit ersetzt, z. B. wird ein
zinsgünstiger Kredit durch einen noch günstigeren abgelöst.
Abnahmeverpflichtung
Verpflichtung
des Darlehennehmers, sich das Darlehen innerhalb einer Abnahmefrist auszahlen
zu lassen.
Als Besitzer einer vermieteten Immobilie können Sie deren „Abnutzung“ als Verlust steuerlich geltend machen, so dass sich die Steuerschuld vermindert.
Abtretung
Übertragung
von Rechten und Forderungen auf einen neuen Gläubiger (bei Immobilien Abtretung
der Grundschuld, u.a. bei Umschuldungen – ein Eintrag im Grundbuch erübrigt
sich zugunsten des neuen Darlehengebers. Abtretung auch z. B. von Rechten und
Ansprüchen aus Lebensversicherung, Bausparverträgen etc.)
Allgemeine Darlehensbedingungen
Von einem
Kreditinstitut festgelegte Vertragsbedingungen, die grundsätzlich für alle
Kunden bei der Abwicklung eines Darlehens gelten.
Annuität
Gleichbleibende
Jahresrate zur Abtragung einer Schuld – bestehend aus Zins und Tilgung.
Annuitätsrate bezeichnet die Teilbeträge (z. B. monatliche oder quartalsweise
Ratenzahlung)
Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten
Sie fallen
beim Bau eines Gebäudes an und müssen durch Eigen- oder Fremdkapital finanziert
werden: (z. B. Kaufpreis für Gebäude/Grundstück und beim Kauf anfallenden
Anschaffungsnebenkosten).
Anschaffungsnebenkosten
Nebenkosten
beim Kauf (z.B. Grunderwerbssteuer, Makler-, Notargebühren etc.)
In der Regel zinsgünstiges Darlehen, das manche Arbeitgeber ihren Angestellten einräumen.
AuflassungsvormerkungAnspruchssicherung des Immobilienkäufers im Vorfeld, bevor der Eigentumswechsel per Kaufvertrag vollzogen ist. Auch die Auflassungsvormerkung muss von einem Notar beurkundet und ins Grundbuch eingetragen werden.
Auszahlungsvoraussetzungen
Banken
zahlen das Darlehen häufig erst dann aus, wenn die Auszahlungsvoraussetzungen
erfüllt sind. Hierzu gehören unterzeichnete Darlehensverträge, Eintragung im
Grundbuch sowie die entsprechend notwendigen Beleihungsunterlagen.
Fremdmittel zur Baufinanzierung (z. B. durch Banken). Das Baudarlehen wird mit einer Grundschuld abgesichert.
BaukostenKosten nur für die Errichtung eines Hauses, dessen Außenanlagen und Baunebenkosten. Als „reine Baukosten“ bezeichnet man nur die Erstellung des Gebäudes.
BaulastenverzeichnisVerzeichnis über Beschränkungen und Lasten eines Grundstückes. Einzusehen bei Bauämtern und der zuständigen Gemeinde. Meist nur bei Grundstücken, die von öffentlichem Interesse sind.
BauspardarlehenTilgungsdarlehen einer Bausparkasse, auf das der Bausparer Anspruch hat, wenn der Bausparvertrag zugeteilt wird.
BausparsummeBetrag, über den ein Bausparvertrag abgeschlossen wurde.
BauzeitfinanzierungUnter diesem Begriff versteht man den Finanzierungszeitraum zwischen Darlehensbeginn und Fertigstellung des Gebäudes.
BeleihungsgrenzeObergrenze, mit der eine Immobilie beliehen werden kann (in der Regel 80 % des sog. Beleihungswertes).
BeleihungswertWert der Immobilie, der auf lange Sicht als sicher gilt = Summe aus Grundstück, Gebäude und angenommenem Ertrag; darf den Verkehrswert nicht übersteigen.
BereitstellungszinsenSie fallen an, wenn Geldmittel von einem Finanzierungsinstitut zur Verfügung gestellt, vom Kreditnehmer aber nicht sofort in Anspruch genommen werden.
Bewertungszahl
Die
Bewertungszahl legt fest, ab welchem Zeitpunkt Sie die Beträge aus Ihrem
Bausparvertrag ausbezahlt bekommen. Hierzu sind Höhe des Sparguthabens und
Dauer der Sparzeit entscheidend. Aus diesen beiden Faktoren ergibt sich die Bewertungszahl.
Hat Ihr Bausparkonto die geforderte Mindestbewertungszahl erreicht, ist der
Bausparvertrag zuteilungsreif.
Kreditwürdigkeit eines Darlehensnehmers.
BürgschaftDurch einen Bürgschaftsvertrag verpflichtet sich ein Bürge gegenüber dem Darlehensgeber, für die Erfüllung des Darlehensvertrages einzustehen. Häufig verlangt der Darlehensgeber eine sog. Selbstschuldnerische Bürgschaft. Hier kann der Bürge in Anspruch genommen werden, ohne dass die Zahlungsunfähigkeit des Darlehensnehmers feststehen muss.
Disagio/DamnumBezeichnet die Differenz zwischen der Darlehenssumme und dem Auszahlungsbetrag.
EffektivzinsSoll bei Krediten die Gesamtbelastung pro Jahr in Prozent angegeben und soll die tatsächliche Verzinsung eines Darlehens unter der Berücksichtigung verschiedener Nebenkosten und Zahlungszeitpunkte ausdrücken.
EigenkapitalAlles, was an Eigenmitteln für den Immobilienerwerb und/oder den Hausbau zur Verfügung steht. Auch ein realistisch bezifferter Wert an Arbeits- und/oder Sachleistungen zählt dazu (maximal 10 % der Baukosten).
EigenleistungPersönliche Arbeitsleistung des (privaten) Bauherrn am Bau. Kann helfen Kosten ein zu sparen, muss aber gut überlegt werden.
EigennutzungNutzung des eigenen Hauses oder einer Eigentumswohnung. Wichtig als Voraussetzung für die Gewährung diverser Fördermittel
FesthypothekFeste Darlehenssumme, die am Ende der Laufzeit füllig wird. Während der Laufzeit werden lediglich Zinsen gezahlt. Am Ende der Laufzeit wird das Darlehen z. B. durch eine Lebensversicherung auf einen Schlag getilgt. Anstelle der Tilgungsrate werden Beiträge in die Lebensversicherung gezahlt.
FestzinsFester, also von Schwankungen unabhängiger Zinssatz für einen bestimmten Zinsbindungszeitraum eines Darlehens.
FestzinsdarlehenKonditionen des Kreditgebers werden für einen bestimmten Zeitraum garantiert.
FinanzierungsnebenkostenKosten, die im Zusammenhang mit der Kreditaufnahme stehen. Steuerlich sofort abzugsfähig, wenn Sie vor dem Einzug stehen.
FinanzierungsplanZeigt die Gesamtkosten, wie viel Eigenmittel vorhanden sind, wie viel Fremdmittel benötigt werden und welche Finanzierungsbelastungen anfallen.
FreistellungserklärungBeim Bau von Eigentumswohnungen sichert sich die Bank des Bauträgers durch eine Globalgrundschuld an allen Eigentumswohnungen ab. Werden während der Bauphase Wohnungen verkauft, so muss der Käufer bereits vor Fertigstellung der Wohnung einen Teil des Kaufpreises bezahlen. Der Bauträger darf diese Teilzahlung nur annehmen, wenn eine Freistellungserklärung seiner Bank vorliegt. Die Freistellungserklärung sicher ab, dass nach Bezahlung der vollen Kaufsumme, die Wohnung nicht mehr der Globalgrundschuld obliegt.
FremdkapitalFinanzierungsmittel, die als Darlehen zur Verfügung gestellt werden.
GrundbuchFür jedes Grundstück wir beim zuständigen Amtsgericht ein Grundbuch geführt. Es enthält wichtige Informationen über das Grundstück, die Eigentumsverhältnisse und die darauf ruhenden Belastungen.
GrundbuchauszugAbschrift aller zu einem Grundbuch bestehenden Grundbucheintragungen, die jeder einsehen darf, der ein berechtigtes Interesse vorweisen kann.
GrundpfandrechtBezeichnung für Grundschulden, Hypotheken, also dingliche Kreditsicherheiten im Zusammenhang mit der Verpfändung von Immobilien. Eintrag im Grundbuch.
GrundschuldGrundpfandrecht, mit dem ein Grundstück zur Absicherung eines Darlehens im Grundbuch belastet wird.
GrundschuldbestellungErklärte Zustimmung in einer notariellen Urkunde des Eigentümers, zur Belastung seines Grundstückes eine Grundschuld in das Grundbuch ein zu tragen.
HypothekGrundpfandrecht, das in das Grundbuch eingetragen wird.
HypothekendarlehenFremdmittel, die von Hypothekenbanken für Bauvorhaben oder Immobilienerwerb zur Verfügung gestellt werden. Das Darlehen wird durch die Grundschuld abgesichert, d.h. das Wohneigentum haftet für die Darlehenssumme.
KapitaldienstLaufende Ausgaben (Zinsen, Tilgung) zur Schuldenbedienung.
KonditionenBedingungen für eine Darlehen (hierzu gehören z. B. Nominalzinssatz, Tilgungssatz, Auszahlungskurs, Zahlungsweise etc.).
NebenkostenDies sind neben den „reinen Baukosten“, z. B. Grunderwerbssteuer, Notargebühren, Maklergebühren, etc.
NominalzinsZinssatz, mit dem ein Darlehen zu verzinsen ist.
NotaranderkontoEin vom Notar treuhänderisch verwaltetes Konto für die Verwahrung von Fremdgeldern z. B. beim Immobilienkauf. Der Notar ist für die richtige Verteilung des Geldes an die am Projekt beteiligten Parteien verantwortlich und haftbar. Für die Kontoführung fallen Verwaltungskosten an.
Notarieller Kaufvertrag/BeurkundungVom Gesetzgeber verlangte Form des Kaufvertrages.
PfandbriefeÜbertragbare Schuldverschreibungen, die Hypothekenbanken als Wertpapiere ausgeben, um Geld zu beschaffen, das als Hypothekendarlehen weitergegeben wird.
PolicedarlehenDarlehen einer Versicherung auf eine Kapitallebensversicherung in Höhe von maximal 100% des Rückkaufwertes der Versicherung.
RangstelleWerden Grundpfandrechte eingetragen, regelt die Rangstelle die Reihenfolge der Ansprüche bei Zwangsversteigerungen. Hypothekendarlehen werden in der Regel nur an die erste Rangstelle vergeben.
RestschuldHöhe des noch zu bezahlenden Darlehens nach der Zinsbindungsfrist.
RisikolebensversicherungTodesfallabsicherung im Falle des unerwarteten Todes des Versicherten. Ist bei der Übernahme höherer Darlehensverpflichtungen sehr sinnvoll.
SCHUFAAbkürzung für „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“. Dient den Kreditinstituten zur Ermittlung der Bonität des Kunden vor der Vergabe eines Darlehens.
TilgungDie vertraglich vereinbarte Rückzahlung der Darlehenssumme. Bei Annuitätendarlehen erhöht sich der Tilgungsbetrag um den Teil, um den sich der Zinsanteil reduziert.
TilgungsstreckungWird ein Disagio vereinbart, erhält der Darlehensnehmer einen um das Disagio verringerten Betrag. Die Finanzierungslücke kann mit einem Zusatzdarlehen ausgeglichen werden. Diese Tilgungsstreckung wird zuerst getilgt, während das eigentliche Darlehen tilgungsfrei bleibt.
TilgungsaussetzungUnter bestimmten Umständen kann die Tilgung für einen gewissen Zeitraum ausgesetzt werden. Zinsen müssen allerdings weiterbezahlt werden. Später setzt die Tilgung meist wieder höher ein.
Variabler ZinsVeränderlicher Zins, der sich während der Laufzeit an die Marktgegebenheiten anpasst.
VerkehrswertBezeichnet den Preis einer Immobilie, der am Tag der Ermittlung unter Berücksichtigung aller Besonderheiten, wie insbesondere Lage, Zustand, Ausstattung etc., zu erzielen wäre.
VersicherungsschutzSicher das Eigentum und Finanzierung in Notfällen.
Vorfälligkeitsentschädigung
Entgelt für
das Kreditinstitut bei vorzeitiger Rückzahlung während der Zinsfestschreibung
eines Darlehens. Kann in Abhängigkeit von Zinsniveau und restlicher
Zinsfestschreibung sehr teuer werden.
Die Wertermittlung für ein Gebäude/Grundstück wird üblicherweise von einem Gebäudeschätzer durchgeführt. Die Schätzung wird von Kreditinstituten zur Festlegung des Beleihungswertes gefordert.
ZinsfestschreibungZeitraum, für den Zinsen vom Kreditgeber garantiert werden.
ZwangsversteigerungIn der Regel durch Zahlungsunfähigkeit des Darlehensnehmers verursacht. Wird vom Kreditgeber mit dem zuständigen Amtsgericht angestrengt.
ZwischenfinanzierungKurzfristige Fremdmittel, welche die Zeit bis zur Auszahlung der langfristigen Fremdmittel überbrücken. Insbesondere im Rahmen der Finanzierung über Bausparkassen häufig der Fall, wenn ein Bausparvertrag noch nicht zuteilungsreif ist. Der Darlehensnehmer hat für den Zeitraum der Zwischenfinanzierung einen deutlich höheren Zinssatz zu zahlen.